Sie sind Bestandteil des Vertrags zwischen den Parteien.
Unsere sämtlichen Offerten, Verkäufe und Lieferungen erfolgen gemäß den nachstehenden Bedingungen. Wir gehen davon aus, dass dem Käufer diese Bedingungen bekannt und von ihm angenommen sind, gleichwohl Dokumente des Käufers etwaige anderslautende Bestimmungen enthalten mögen. Sämtliche Verträge unterliegen alleinig der belgischen Jurisprudenz.
Unseren Leistungsbeschreibungen und Preisofferten liegen die derzeitigen Lohn- und Materialwerte zugrunde. Sollten diese abgeändert werden, so behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern.
Im Falle einer Nichtzahlung am Fälligkeitstag einer Rechnung, schuldet der Käufer von Rechts wegen und ohne Mahnverfahren über den Rechnungsbetrag hinaus 10% Zinsen pro Jahr.
Im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Nichtzahlung der Schuld am Fälligkeitstag wird die Schuldsumme von Rechts wegen und mit Mahnverfahren um 12% erhöht, mit mindestens 50 EURO und höchstens 2500 EURO, auch wenn die Frist verlängert worden ist.
Der Verkäufer hat das Recht, bei Nichtzahlung fälliger Rechnungen die Lieferungen einzustellen. Diese Klausel gilt ebenfalls für vereinbarte fraktionierte Lieferungen.
Der Adressat trägt die Verantwortung für sämtliche Sendungen, auch wenn diese portofrei erfolgen. Die Kosten für Versand und Verpackung sowie alle möglichen Gebühren und Abgaben trägt der Käufer.
Sämtliche Klagen, zu welchen die Rechnungen und/oder Lieferungen Anlass geben könnten, haben per Einschreiben innerhalb von 8 Tagen nach dem Tag der Rechnung oder der Lieferung dem Gesellschaftssitz mitgeteilt zu werden.Nach dieser Frist gelten sie unwiderruflich als in Verzug.
Sämtliche eventuellen Rechtstreite, zu welchen die Rechnungen und/oder Lieferungen Anlass geben könnten, obliegen alleinig dem Urteil des Gerichts der Ersten Instanz Westflandern, Abteilung Kortrijk; dem Handelsgericht von Gent, Abteilung Kortrijk; oder dem Friedensgericht in Izegem. Sämtliche Einziehungs- und Protestkosten trägt der Käufer.
Verkaufte Güter werden weder zurückgenommen, noch eingetauscht.
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Entrichtung der Gesamtsumme und eventueller Zinsen und anderer Kosten ausschließlicher Besitz des Verkäufers. Nichtdestotrotz trägt der Käufer ab dem Moment der Lieferung sämtliche mit der Ware verbundenen Risiken.
Die Lieferzeit wird nur in Form einer Auskunft erteilt und wird nicht in Verzug gesetzt durch den bloßen Verlauf der Lieferung. Die Lieferzeit gilt niemals als eine ausdrückliche Vereinbarung. Die Nichteinhaltung der Lieferzeit kann niemals Anlass zu einer Schadensersatzforderung, der Verweigerung von Waren oder der Stornierung einer Bestellung oder einem Vertragsbruch geben. Jede Änderung, die verlangt wird, nachdem die Bestellung bereits gemacht wurde oder sogar schon ausgeführt wird, ist Gegenstand einer Preis- sowie Lieferzeitänderung, die der verlangten Änderung entspricht.
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